Häufige Fragen (FAQs)
Was ist eine genossenschaftliche Spareinrichtung?
Die genossenschaftliche Spareinrichtung als ein Geschäftsbereich der Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG besteht seit 2003. Mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können wir Spargelder von Mitgliedern der Genossenschaft und deren Angehörigen entgegennehmen. Das genossenschaftliche Sparen, als wichtiges Finanzierungsinstrument der Genossenschaft, hat eine lange Tradition. Wir investieren die Spargelder ausschließlich in den eigenen Immobilienbestand. Deshalb erhalten unsere Sparer attraktive, über dem Marktdurchschnitt liegende Konditionen.
Darf die Spareinrichtung auch Kredite vergeben?
Nein, eine Kreditgewährung ist nicht möglich.
Was passiert mit meinem Geld in der Wohnungsbaugenossenschaft?
Die Spargelder werden als Finanzierungsmittel für Investitionen in den eigenen Wohnungsbestand eingesetzt. Zusätzlich wird natürlich ausreichend Liquidität vorgehalten.
Wie sicher ist mein Geld, gibt es einen Einlagensicherungsfonds?
Ihr Geld ist in der WCW sicher! Die Genossenschaft haftet mit ihrem Eigenkapital (2010 ca. 44 Mio Euro). Außerdem ist die Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen.
Wer kann in der Genossenschaft sparen?
Mitglieder der Genossenschaft und deren Angehörige w.z.B. Ehepartner, Kinder, Großeltern, Eltern, Enkelkinder, Geschwister (§ 15 Abgabenordnung) und Lebenspartner i.S.v. § 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG).
Wie werde ich Mitglied?
Mitglied kann jede natürliche Person durch schriftliche Beitrittserklärung, Zulassung durch den Vorstand und Zahlung eines Geschäftsanteils in Höhe von 15,50 € werden.
Kann ich auch nur Sparen ohne eine Wohnung in der Genossenschaft zu haben?
Ja, jeder kann Sparen, der Mitglied oder Angehöriger im Sinne § 15 AO ist bzw. Lebenspartner i.S.v. § 1 LPartG ist.
Ich möchte einen größeren Betrag bei der WCW anlegen, muss ich das Geld in bar mitbringen?
Sie können Ihre EC-Karte in der Geschäftsstelle vorlegen. Das Geld wird dann von Ihrem Girokonto eingezogen. Gern können Sie auch den Geldbetrag auf unser Bankkonto überweisen.
Ist „Internetbanking“ möglich?
Nein, aber auf Grundlage einer besonderen Vereinbarung können Sie uns Aufträge per Mail erteilen.
Wie kommt es, dass die Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG so gute Konditionen bietet?
Da für die Investitionen der Genossenschaft ganz oder teilweise Sparmittel, statt teurer Bankkredite, eingesetzt werden können, profitieren dadurch unsere Sparer aber auch die Genossenschaft.
Wird meine fällige Festanlage automatisch verlängert?
Nein, dazu bedarf es einen schriftlichen Auftrag, Sie werden jedoch rechtzeitig über die Fälligkeit informiert.
Kann ich mit meinem Sparbuch auch bei einer anderen Bank Geld abheben?
Nein, die Verfügung ist nur in der Geschäftsstelle der Genossenschaft möglich.

